Individualprophylaxe

Sehr geehrte Patientin!

Sehr geehrter Patient!

 

Erkrankungen an Zahn und Zahnfleisch werden in der Regel von Bakterien ausgelöst, die in der Mundhöhle angesiedelt sind. Krankhafte Veränderungen bleiben aber meist für den Laien unbemerkt, weil diese nur selten schmerzhaft auffallen.

 

Wenn man die Ursache von Karies und Zahnbetterkrankungen (Parodontalerkrankung) kennt, kann man sehr wirkungsvoll etwas dagegen tun. Und dies geschieht duch unser Prophylaxeprogramm. In unserem Team legen wir sehr großen Wert auf vorbeugende Betreuung unserer Patienten und deshalb hat die Prophylaxe in unserer Praxis einen sehr hohen Stellenwert.

 

Obwohl enorme Fortschritte im Wissen um die Vermeidung von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen gemacht wurden, ist die vollständige und regelmäßige professionelle Reinigung der Zähne oberstes Gebot. In Verbindung mit einer regelmäßigen guten häuslichen Zahnpflege erlangen Sie so einen optimalen Schutz vor Karies und Parodontose.

 

Bei einer professionellen Zahnreinigung werden harte (Zahnstein) und weiche (Plaque) Beläge, die sich an den Zähnen abgelagert haben, entfernt. Diese Beläge sind die Basis für gehäufte Bakterienablagerungen und bieten einen idealen Nährboden für deren Vermehrung. Eine gründliche regelmäßige Zahnreinigung durch unsere geschulten Mitarbeiterinnen unterstützt Sie vor allem an den für Sie nur schwer zugänglichen Stellen, solche Ablagerungen zu entfernen.

 

Wir werden Ihnen eine individuelle Beratung zur Optimierung Ihrer häuslichen Mundhygienemaßnahmen vermitteln und durch Anleitung und Demonstration von Hilfsmitteln ein persönliches Pflegeprogramm gemeinsam mit Ihnen erstellen.

 

Da professionelle Zahnreinigungen, regelmäßig durchgeführt, den gewünschten Erfolg bringen, werden wir auf Wunsch mit Ihnen ein auf Sie individuell ausgerichtetes Behandlungsintervall besprechen und Sie im Rahmen unseres Recallsystems erinnern.

 

Prophylaxe-Maßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht, und den privaten Krankenversicherungen ggf. nur teilweise, erstattet. Sollten Sie diese Leistungen wünschen, werden diese nach der gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat in Rechnung gestellt. Nachfolgend aufgeführte Beträge sind von gesetzlich Versicherten selbst zu tragen. Für Versicherte der privaten Krankenversicherungen kann ggf. ein Selbstbehalt entstehen.

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Wirkungsvolle Vorsorgemöglichkeit

Vermeidung von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen

Individuelle Beratung und Optimierung

Berücksichtigung individueller Wünsche